Skip to main content

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet im Bereich der Fahrzeugbewertung den Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu erwerben. Dabei werden Alter, Zustand, Laufleistung, Ausstattung sowie die regionale Marktsituation berücksichtigt.

Im Schadensfall spielt der Wiederbeschaffungswert eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Unfällen und der Bewertung von Fahrzeugschäden. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Entschädigungsleistungen durch Versicherungen, insbesondere bei der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Unter dem Wiederbeschaffungspreis wird der Betrag verstanden, der hätte gezahlt werden müssen, wenn das Vermögensgut zum Berichtszeitpunkt angeschafft worden wäre.

Die Ermittlung erfolgt in der Regel durch Sachverständige, die auf Basis von Marktanalysen vergleichbare Fahrzeuge heranziehen. Dabei werden sowohl Händlerangebote als auch regionale Besonderheiten berücksichtigt, um einen realistischen Marktwert zu bestimmen.

Vom Wiederbeschaffungswert wird im Schadensfall häufig der sogenannte Restwert abgezogen. Dieser ergibt sich aus dem Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bildet die Grundlage für die Regulierung durch Versicherungen.

Zur Berechnung des ersatzfähigen Schadens wird in der Praxis häufig folgende Formel verwendet:

Wiederbeschaffungswert − Restwert = ersatzfähiger Schaden

Beispiel:
Beträgt der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs 10.000 € und der Restwert 2.000 €, ergibt sich ein ersatzfähiger Schaden von 8.000 €.

Die genaue Höhe des Wiederbeschaffungswertes kann je nach Fahrzeugtyp, Nutzung und Marktlage variieren. Insbesondere bei seltenen oder besonders gefragten Fahrzeugen können deutliche Abweichungen auftreten.