Ein Unfall bringt nicht nur Stress, sondern auch jede Menge Fachbegriffe mit sich. Viele Betroffene sind unsicher: Was bedeutet Restwert? Wofür brauche ich den Wiederbeschaffungswert? Und wer darf eigentlich den Gutachter bestimmen?
Damit du als Geschädigter in Eisenach den Überblick behältst, habe ich – Sebastian Möller von mdexpertise – die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Unfallgutachten kurz und verständlich erklärt.
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn du unverschuldet in einen Unfall gerätst. Die gegnerische Versicherung muss den vollen Schaden ersetzen – geregelt in § 249 BGB. Dazu gehören Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und auch die Kosten für dein Unfallgutachten.
👉 Wichtig: Du musst das Gutachten nicht selbst bezahlen, wenn du nicht der Unfallverursacher bist.
Kaskoschaden
Die Kaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die du selbst verursacht hast oder die durch äußere Einflüsse entstehen (z. B. Wild, Hagel, Vandalismus). Anders als bei Haftpflichtschäden übernimmt hier deine eigene Versicherung die Regulierung.
👉 Bei Kaskoschäden bestimmt in der Regel die Versicherung, wie der Schaden begutachtet wird.
Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten ist die Grundlage für die Regulierung nach einem Unfall. Es enthält:
- eine vollständige Schadenaufnahme mit Fotos
- die Kalkulation der Reparaturkosten
- die Ermittlung von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall
- sowie eine rechtssichere Dokumentation
👉 Nur ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Ansprüche korrekt berücksichtigt werden.
Restwert
Der Restwert ist der Wert deines Fahrzeugs im beschädigten Zustand nach einem Unfall. Er wird benötigt, um festzustellen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
👉 Maßgeblich ist der regionale Marktwert – nicht überhöhte Angebote aus Restwertbörsen, die Versicherungen oft vorlegen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der nötig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung) auf dem Markt zu kaufen.
👉 Bei einem Totalschaden ist er entscheidend für die Höhe der Entschädigung.
Wertminderung
Auch nach einer Reparatur verliert ein Fahrzeug an Marktwert – das nennt man Wertminderung. Käufer zahlen für ein Unfallfahrzeug weniger, selbst wenn es technisch einwandfrei repariert ist.
👉 Diese Differenz muss die gegnerische Versicherung ersetzen.
Nutzungsausfall
Wenn du dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen kannst, hast du Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Diese richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.
👉 Alternativ kannst du dir auch einen Mietwagen nehmen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Bagatellschaden
Von einem Bagatellschaden spricht man bei kleineren Schäden (meist unter 750 €). Hier reicht oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten.
👉 Bei höheren Schäden solltest du immer ein vollwertiges Unfallgutachten erstellen lassen.
Beweissicherungsgutachten
Ein Beweissicherungsgutachten dient dazu, Schäden unabhängig vom Unfallhergang festzuhalten – z. B. bei unklarer Schuldfrage oder wenn Folgeschäden vermutet werden.
👉 So hast du im Streitfall gerichtsfeste Beweise.
Freie Gutachterwahl
Als Geschädigter hast du das Recht, deinen Gutachter frei zu wählen. Die Versicherung darf dir keinen Gutachter vorschreiben.
👉 Nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wie mdexpertise in Eisenach arbeitet ausschließlich in deinem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung.
Fazit
Viele Begriffe im Zusammenhang mit einem Unfallgutachten klingen kompliziert – sind aber entscheidend für deine Ansprüche. Mit diesem Glossar hast du die wichtigsten Fachwörter schnell erklärt.
👉 Du hattest einen Unfall in Eisenach? Dann lass dein Fahrzeug professionell und unabhängig begutachten. Kontaktiere mich – Sebastian Möller, mdexpertise – dein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Eisenach.