So vermeidest du teure Fehler bei einem 50/50-Quotenschaden in Eisenach & Wartburgkreis
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit auf dem Supermarktparkplatz in Eisenach oder im Wartburgkreis – beide Fahrzeuge rollen, es kommt zur Kollision. Ein klassischer Parkplatzschaden. Besonders ärgerlich wird es, wenn das betroffene Fahrzeug neu oder nahezu neu ist.
Viele Geschädigte stehen dann vor der gleichen Frage:
Vollkasko oder unabhängiges Gutachten?
Gerade bei Parkplatzunfällen ist diese Entscheidung wirtschaftlich entscheidend. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie ein Quotenschaden richtig abgewickelt wird, warum die Vollkasko oft der falsche Weg ist und weshalb ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Eisenach bares Geld sichern kann.
Parkplatzschaden auf dem Supermarktparkplatz: Warum fast immer 50/50 gilt
Auf öffentlichen Parkplätzen – ob Supermarkt, Baumarkt oder Einkaufszentrum im Wartburgkreis – gilt:
- kein fließender Verkehr
- keine klassische Vorfahrtsregelung
- erhöhte gegenseitige Sorgfaltspflicht
Sind beide Fahrzeuge in Bewegung, gehen Versicherungen und Gerichte regelmäßig von einer Haftungsteilung (Quotenschaden) aus – meist 50/50.
Moderne Assistenzsysteme wie:
- Notbremsassistent
- Kollisionswarnsystem
- Einparkhilfe
ändern an der Haftungsquote in der Regel nichts. Sie sind kein Schuldbeweis, sondern maximal ein unterstützendes Argument.
👉 Ergebnis: Ein Parkplatzunfall ist fast immer ein 50/50-Schaden, selbst wenn sich einer der Beteiligten subjektiv im Recht fühlt.
50/50-Quotenschaden – was bedeutet das für Geschädigte?
Bei einem Quotenschaden übernimmt:
- die gegnerische Haftpflichtversicherung 50 % des Schadens
- die übrigen 50 % verbleiben zunächst beim Geschädigten
Viele denken jetzt:
„Dann rechne ich die restlichen 50 % einfach über meine Vollkasko ab.“
Rechtlich möglich – wirtschaftlich oft ein Fehler.
Vollkasko bei Parkplatzschäden: Der häufigste Denkfehler
Wer bei einem Parkplatzschaden über die Vollkasko reguliert, muss mit folgenden Nachteilen rechnen:
- Selbstbeteiligung
- Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (dauerhafte Mehrkosten)
- keine Erstattung der merkantilen Wertminderung
- Regulierung nach internen Versicherungssätzen (Kürzungen üblich)
Gerade bei Neuwagen oder jungen Fahrzeugen ist das finanziell nachteilig.
Neuwagen + Parkplatzschaden = merkantile Wertminderung
Ein Fahrzeug mit:
- wenigen Wochen Zulassung
- geringer Laufleistung
- dokumentiertem Unfallschaden
gilt nicht mehr als unfallfrei – auch nach fachgerechter Reparatur.
➡️ Eine merkantile Wertminderung ist zwingend anzusetzen.
Wichtig zu wissen:
- Wertminderung wird nur über die Haftpflichtversicherung ersetzt
- nicht über die Vollkasko
- sie setzt ein unabhängiges Kfz-Gutachten voraus
Bei sehr jungen Fahrzeugen liegt die Wertminderung häufig im vierstelligen Bereich.
Wer vorschnell über Kasko reguliert, verliert diesen Betrag dauerhaft.
Gutachterkosten bei einem Quotenschaden – wie ist die Regelung?
Bei einem 50/50-Quotenschaden gilt:
- Die gegnerische Versicherung übernimmt 50 % der Gutachterkosten
- Die restlichen 50 % trägt der Geschädigte selbst
Das ist rechtlich korrekt – aber wirtschaftlich sinnvoll, denn:
- ohne Gutachten keine Wertminderung
- keine vollständige Schadenbewertung
- keine sichere Grundlage für die Regulierung
In der Praxis übersteigt allein die anteilige Wertminderung häufig bereits den Eigenanteil am Gutachten.
Warum ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Eisenach wichtig ist
Ein freies Haftpflichtgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Wartburgkreis stellt sicher, dass:
- der korrekte Reparaturweg nach Herstellervorgaben angesetzt wird
- verdeckte Schäden erkannt werden
- Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten berücksichtigt sind
- Versicherungen den Schaden nicht kleinrechnen
Gerade bei Parkplatzschäden wird häufig versucht, den Schaden als Bagatelle darzustellen – zulasten des Geschädigten.
Anwalt bei Parkplatz-Quotenschäden: sinnvoll oder übertrieben?
Bei einem Quotenschaden ist ein Fachanwalt keine Eskalation, sondern oft wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere bei:
- neuen oder neuwertigen Fahrzeugen
- Streit über die Haftungsquote
- Kürzungen bei Wertminderung oder Reparaturkosten
- verzögerter Regulierung durch Versicherungen
Wir arbeiten regelmäßig mit der auf Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei
Voigtsberger Riedenklau zusammen.
👉 Zur Kanzlei Voigtsberger Riedenklau:
https://www.voigtsberger-riedenklau.de/
Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass Ansprüche vollständig und korrekt durchgesetzt werden.