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Wenn nach einem Unfall die Rede von einem Totalschaden ist, denken viele sofort: „Das Auto ist verloren, ich bekomme nur noch den Restwert.“ Doch das stimmt nicht immer. Dank der sogenannten 130-%-Regel hast du als Geschädigter oft das Recht, dein Fahrzeug trotzdem reparieren zu lassen – sogar dann, wenn die Reparatur teurer ist als der Wiederbeschaffungswert.

In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie die 130-%-Regel funktioniert, wann sie gilt und wie du verhinderst, dass die Versicherung dir dein Auto abspricht.


Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also der Betrag, den du benötigen würdest, um ein vergleichbares Auto zu kaufen.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 8.000 €
  • Reparaturkosten: 9.000 €
    ➡️ Eigentlich wirtschaftlicher Totalschaden

Doch genau hier greift die 130-%-Regel.


Die 130-%-Regel – gesetzlich verankert in § 249 BGB

Du darfst dein Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, wenn:

✅ Die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen
✅ Die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird (nach Gutachten / Werkstattrechnung)
✅ Du das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzt


Praxisbeispiel aus Eisenach

Ein Kunde aus Eisenach hatte einen Auffahrunfall.

  • Wiederbeschaffungswert laut Gutachten: 8.000 €
  • Reparaturkosten: 9.600 € → 120 % des Wiederbeschaffungswertes

Trotz vermeintlichem Totalschaden entschied er sich für die Reparatur – berechtigt durch die 130-%-Regel.
Die Versicherung musste die vollen Reparaturkosten übernehmen. Ohne unabhängiges Gutachten hätte sie nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert gezahlt.


Achtung: Diese Fehler macht die Versicherung gern aus

❌ „Totalschaden – Reparatur lohnt sich nicht!“ → Falsch, 130-%-Regel ignoriert
❌ „Wir zahlen nur Wiederbeschaffungswert“ → Kürzungstaktik
❌ „Unser Gutachter reicht aus“ → Versicherungsinteresse statt dein Interesse

👉 Wichtig: Nur ein unabhängiges Gutachten sichert dir das Recht auf Reparatur nach der 130-%-Regel.


Wann lohnt sich die 130-%-Regel?

✅ Du hängst emotional am Fahrzeug (z. B. gepflegter Zustand, Besonderheiten)
✅ Du willst kein Ersatzfahrzeug suchen
✅ Du willst keinen Wertverlust durch Restwertbörse riskieren


Fazit – Lass dir dein Auto nicht ausreden

Die 130-%-Regel schützt Geschädigte – nicht Versicherungen. Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, kannst du oft dein Fahrzeug retten, anstatt dich mit dem Restwert abspeisen zu lassen.

👉 Du hattest einen Unfall in Eisenach oder Umgebung?
Ich prüfe für dich, ob die 130-%-Regel anwendbar ist und sichere deine Ansprüche gegenüber der Versicherung.